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Besichtigungsschein Immobiliencard Nebenkosten Standesregeln Wichtige Links Checkliste Umzug VRUG/FAAG BesichtigungsscheinDer Besichtigungsschein oder die Bestätigung über die Namhaftmachung eines Objektes ist ein Formular, auf dem der Kunde gegenüber dem Immobilienmakler bestätigt, dass er ein ihm bekannt gegebenes Objekt (Wohnung, Haus, Grundstück, etc.) besichtigt hat und sich für den Fall, dass er das Objekt kauft, mietet oder pachtet, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.
Durch die Unterfertigung des Besichtigungsscheines ist der Kunde nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäftes verpflichtet.
ImmobiliencardVertrauen Sie nur einem Profi, einem gewerberechtlich berechtigen Bauträger, Makler und/oder Verwalter (=Immobilientreuhänder), der Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist. Nur dort sind Sie in guten und professionellen Händen. Ein Immobilientreuhänder muss gesetzlich verpflichtend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, damit sind Sie geschützt, wenn doch einmal ein Fehler passiert.Die Immobiliencard ist die Garantie dafür, dass der Karteninhaber ein Unternehmen vertritt, welches befugt ist als Bauträger/Makler und/oder Verwalter tätig zu sein. Gehen Sie kein Risiko ein und kontrollieren Sie, wem Sie vertrauen und wer für Sie tätig ist! Nähere Informationen: www.immobiliencard.at Download:
NebenkostenGemäß Konsumentenschutzgesetz (§ 30 b Abs 1) sind wir verpflichtet vor Abschluss des Maklervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der hervorgeht, dass wir als Makler einschreiten, und die sämtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovision (="Nebenkostenübersicht"), ausweist.Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie: ca. 10% des Kaufpreises (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbucheintragung, max. 3,6% Vermittlungshonorar und ca. 2% Vertragserrichtung) Nebenkosten beim Mieten einer Immobilie: 1/2 - 3 Bruttomonatsmieten* + 20% USt. und Vergebührung des Mietvertrages Kosten beim Verkauf einer Immobilie: u.U. Immobilienertragssteuer Nebenkosten beim Vermieten: 1/2 - 3 Bruttomonatsmieten* *Bruttomonatsmiete = Nettomiete und BK exkl. USt (exkl. Heizung) plus 20% USt.Download:
Standesregeln„Wie können wir alle unsere seriös und äußert kompetent arbeitenden Immobilienmakler vor unredlichen Markteilnehmern schützen?“ Vor diesem Hintergrund entwickelte bzw. adaptierte im Herbst 2011 ein von der Wirtschaftskammer Österreich etablierter Arbeitskreis von Immobilienmaklern aus ganz Österreich die „Standesregeln für Immobilienmakler“. Bei den Diskussionen standen folgende Zielsetzungen im Vordergrund: Es bedarf unumgänglich
Auf Grundlage dieser Zielsetzungen wurde ein Text für adaptierte Standes- und Ausübungsregeln erarbeitet. Dieser Text wurde vom Fachverbandsausschuss beschlossen und in der weiteren Folge vom Erweiterten Präsidium der WKÖ bestätigt. Die adaptierten Standes- und Ausübungsregeln treten mit dem 1.10.2012 in Kraft. Download:
Wichtige Links
Checkliste UmzugBevor man es in den neuen vier Wänden gemütlich hat, gibt es einiges zu tun!Eine Checkliste kann sehr hilfreich sein...Download:
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